Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung: 2013 – 2018

Vor wenigen Tagen wurde das Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 veröffentlicht. Was sind die für den arbeitsmarktpolitischen Bereich wichtigsten Pläne der Regierung, zum Beispiel bei der Weiterbildung, der Beschäftigung älterer Menschen, der Mindestsicherung, der Finanzierung der Sozialpolitik oder bei der Auflösungsabgabe?

Bei den unten angeführten Punkten handelt es sich nur um Auszüge aus dem offizielle Regierungsprogramm – um die kompletten Passagen leicht zu finden haben wir die Seitenzahlen der jeweiligen Kapitel angegeben. Das vollständige Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung aus SPÖ und ÖVP mit allen Details finden Sie hier: Regierungsprogramm 2013 – 2018

Beschäftigung (9 – 11)

Ziel: Ausbildung bis 18

Alle unter 18-jährigen sollen nach Möglichkeit eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung abschließen.

Ziel: Weiterbildung aller Altersgruppen

Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung aller Altersgruppen und Verbesserung der Grundkompetenzen im Berufsleben durch Weiterbildungsmaßnahmen, insb. für gering Qualifizierte und ältere ArbeitnehmerInnen.

Ziel: Beschäftigung Älterer steigern

Die Arbeitslosenquote der über fünfzigjährigen liegt über dem Durchschnitt. Ältere, die ihre Beschäftigung verlieren, finden schwer wieder in den Arbeitsmarkt zurück, Pensionsreformen erfordern verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Institutionen.

  • Verstärkte Förderung der Integration Älterer (50+, bereits seit 6 Monaten arbeitslos) in den Arbeitsmarkt durch Aktivierung passiver Leistungen für Förderungen des AMS (z.B. Eingliederungsbeihilfe, Weiterführung der Aktion „Reife Leistung“, Ausbau des Zweiten Arbeitsmarktes für ältere Arbeitssuchende etc.) durch entsprechende unbefristete gesetzliche Regelung im AMPFG;
  • Evaluierung und anforderungsgerechte Weiterentwicklung des AMS Förderinstrumentariums zur Invaliditätspension Neu (IP Neu) sowie von „fit2work“

Entbürokratisierung und Entlastung (17 – 19)

Vereinfachungen im Arbeitslosenversicherungsrecht

Das Arbeitslosenversicherungsrecht ist unübersichtlich und stammt in seinen Grundzügen aus der Nachkriegszeit. Die Arbeitswelt ist dynamischer geworden und benötigt das Arbeitsmarktservice (AMS) als Serviceorganisation. Im Sinne der BezieherInnen, jener, die die Leistungen administrieren, und des Arbeitsmarktbudgets, gilt es, Ressourcen zu heben. Ziel ist eine möglichst rasche Beratung und Vermittlung sowie die Vermeidung von Beschäftigungshemmnissen.

  • Vereinfachung und Modernisierung des Arbeitslosenversicherungsrechtes
  • Überprüfung des Sozialsystems in Hinblick auf Beschäftigungshemmnisse und Armutsfallen

Soziales (61 – 62)

Die Mindestsicherung soll ein noch besseres „Sprungbrett“ in den Arbeitsmarkt werden. Unterschiede im Vollzug sollen im Hinblick auf die Grundidee der Mindestsicherung, ein österreichweit harmonisiertes System zu bilden, beseitigt werden. Dazu sollen – basierend auf Evaluierungen und Studien zu den bisherigen Erfahrungen im Vollzug sowie den Erkenntnissen des Rechnungshofs – getroffen werden:

  • Modellprojekte zwischen AMS und Sozialbehörden zur Betreuung von arbeitsfähigen MindestsicherungsbezieherInnen werden entwickelt
  • verstärkte soziale Integration, Ausbildung und Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen
  • bessere Ausgestaltung von Arbeitsanreizen, z.B. durch Reform des WiedereinsteigerInnenfreibetrags
  • gemeinsame Erarbeitung von Zielvereinbarungen für die Arbeitsmarktintegration

Im Zuge der Verhandlungen zur Fortführung der Ende 2014 auslaufenden 15a-Vereinbarung sollen mit den Ländern die Standards weiter vereinheitlicht werden.

Zur Erprobung innovativer Ansätze in der Sozialpolitik sollen neue Finanzierungsquellen für NGO-Projekte zu gesellschaftlichen Problemfeldern durch Kooperationen mit der öffentlichen Hand und gemeinnützigen Stiftungen erschlossen werden. Mittels Social Impact Bonds finanzieren gemeinnützige Stiftungen Projekte. Wird durch deren (nachweislich messbare) Wirkung eine Ersparnis für die öffentliche Hand nachgewiesen, refundiert diese der gemeinnützigen Stiftung die Investition und führt das Projekt weiter.

Pensionen (Seiten 70 – 73)

Anhebung des faktischen Pensionsalters und der Beschäftigungsquote Älterer nach einem gemeinsam festgelegten Pfad und Zeitplan

  • Konsequente Verwirklichung des Grundsatzes Prävention, Rehabilitation und Erwerbsintegration vor Pension.
  • Intensivierte Bemühungen zur möglichst dauerhaften Reintegration ältere, arbeitslose Personen in den Erwerbsprozess.
    • Einstellbonus: Arbeitgeber erhalten eine Bonuszahlung, wenn sie arbeitslose Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, einstellen. Der Einstellbonus wird nach einer Mindestbeschäftigungsdauer gewährt.
    • Zielvorgabe für AMS: Die Dienstleistungen für Unternehmen sollen auf die Erhöhung der Beschäftigung von AN > 55 Jahre ausgerichtet werden.
  • Ausweitung und Stabilisierung der Beschäftigung Älterer
    • Für Betriebe ab 25 Mitarbeitern wird eine Beschäftigungsquote für ältere Arbeitnehmer festgelegt.
    • Die geforderte Beschäftigungsquote der Altersgruppen 55-59 und 60 plus wird nach dem Branchendurchschnitt getrennt nach Geschlecht berechnet.
    • Die geltende Auflösungsabgabe wird für alle Betriebe unabhängig von der Größe bis 2016 zweckgebunden als Bonus zur Förderung der vorhandenen Beschäftigung 55 plus eingesetzt.
    • Anstelle der Auflösungsabgabe tritt für alle Betriebe, die über 25 Mitarbeiter beschäftigen und nicht ausreichend Mitarbeiter über 55 beschäftigen, ab 2017 eine neue Abgabe für altersgerechte Arbeitsplätze in Kraft. Diese ist gegenüber der Auflösungsabgabe aufkommensneutral.
    • Die Auflösungsabgabe entfällt für alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ab Inkrafttreten dieser neuen Maßnahme.
    • Die neue Abgabe für altersgerechte Arbeitsplätze wird zu 50 % als Bonus für die Beschäftigung älterer Mitarbeiter eingesetzt, die restlichen 50 % sind für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung vorzusehen.
    • Die Anzahl der Lehrlinge in den betroffenen Betrieben ist in einem entsprechenden Verhältnis anzurechnen.
    • Die Sozialpartner werden aufgefordert unverzüglich Gespräche über die Details der Regelungen aufzunehmen und verbindlich umzusetzen. Die Abwicklung erfolgt über den AMS-Verwaltungsrat.