Was bedeutet Bundeskanzler Kerns Plan A für die Arbeitsmarktpolitik?

Mit dem Plan A hat Bundeskanzler Christian Kern ein umfangreiches Arbeitspaket vorgelegt. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit steht dabei an vorderster Stelle. Nach vielen Jahren soll das Ziel der Vollbeschäftigung wieder ins Zentrum des politischen Handelns gerückt werden. Doch welche Maßnahmen werden im Bereich der Arbeitsmarktpolitik konkret vorgeschlagen?

Beschäftigungsgarantie für Ältere

Mit der Beschäftigungsgarantie wollen wir jedem älteren Arbeitslosen spätestens nach einem Jahr Arbeitslosigkeit einen kollektivvertraglich entlohnten Arbeitsplatz anbieten. Eine notwendige, wenn auch sehr ambitionierte Säule des Programms, das wir mit den kompetenten PartnerInnen des AMS jedoch verlässlich zur Umsetzung bringen können und werden. Dazu schaffen wir 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze dort, wo sie benötigt werden: in der Pflege, in der Altenbetreuung, beim Ausbau der kommunalen Infrastruktur und in der eigenen Gemeinde. Außerdem fördern wir gezielt Unternehmen, die älteren Langzeitbeschäftigungslosen eine Chance geben. Damit bekämpfen wir Altersarbeitslosigkeit wirkungsvoll und ermöglichen älteren Langzeitarbeitslosen, der Gesellschaft eine sinnvolle Leistung zurückzugeben.

Erwerbsarbeit ist ein Menschenrecht und ein zentraler Baustein für die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Wir begrüßen daher die Idee einer “Beschäftigungsgarantie für ältere Menschen”, die eine langjährige Forderung von arbeit plus aufgreift. Die Schaffung eines “erweiterten Arbeitsmarktes” mit längerfristigen bis dauerhaft geförderten Arbeitsplätzen für langzeitbeschäftigungslose Menschen würde auch jenen Menschen Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen, für die zumindest mittelfristig ein nachhaltiger Wiedereinstieg in den “regulären” Arbeitsmarkt unrealistisch erscheint. Mit dem niederösterreichischen Stufenmodell der Integration gibt es zu diesem Thema auch vielversprechende Pilotprojekte.

In Ländern wie Belgien gibt es spannende Beispiele, wie ein österreichisches Modell der dauerhaft geförderten Beschäftigung für arbeitsmarktferne Menschen umgesetzt werden könnte. Zentrale Bausteine eines solchen Modells wären aus unserer Sicht:

  • modernisierte Rahmenbedingungen für sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte
  • freiwillige Teilnahme (keine Sanktionen des AMS bei Ablehnung einer angebotenen Stelle)
  • voll versicherungspflichtige, kollektivvertraglich entlohnte Bezahlung (keine “Ein-Euro-Jobs” oder Taschengelder)
  • Durchlässigkeit zum “ersten Arbeitsmarkt”
  • Förderung von Kooperationen der Sozialen Unternehmen mit der Wirtschaft um Synergien zu nutzen
  • Nutzung der neuen EU-Vergaberichtlinie um Beschäftigung für arbeitsmarktferne Menschen zu schaffen. Möglich wäre die Nutzung von sozialen Vergabekriterien wie die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen sowie von vorbehaltenen Aufträge für Unternehmen, die zumindest 30% benachteiligte ArbeitnehmerInnen beschäftigen
  • ausreichende Finanzierung von sozialpädagogischer Betreuung

Die konkreten Rahmenbedingungen für ein österreichisches Modell müssten jedenfalls in enger Zusammenarbeit von gemeinnützigen Sozialen Unternehmen und deren FördergeberInnen ausgearbeitet werden. Wir freuen uns darauf, unsere Erfahrung und die internationalen Kontakte unseres Netzwerks einzubringen.

Ja zu A im Vergaberecht

Wir wollen alle Spielräume des EU-Rechts nützen, um österreichische Unternehmen durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu stärken:

1. Bund muss so ausschreiben, dass sich möglichst auch Kleinstbetriebe beteiligen können (besondere Bedachtnahme auf örtliche Nahversorgungsstrukturen)
2. Ausbau des »Bestbieterprinzips« statt der verpflichtenden Auswahl des billigsten Bieters
3. Unsere Priorität: Berücksichtigung von sozialen Kriterien bei der Vergabe (wie z. B. der Anteil älterer ArbeitnehmerInnen)
4. Verpflichtung zur qualitätsvollen Beschaffung bei Gesundheits-, Sozialdienstleistungen & Lebensmitteln
5. Verschärfte Subunternehmerregelungen zur Eliminierung »schwarzer Schafe«
6. Generalunternehmer müssen für Gehaltsansprüche der ArbeitnehmerInnen der Subunternehmer haften
7. Meldepflicht von Auftragnehmern an die »Baustellendatenbank « zur Verbesserung der Kontrollen gegen Lohn- und Sozialdumping
8. Verpflichtende Berücksichtigung sozialer Aspekte bei Ausschreibungen von Buslinien
9. »Schwellenwerteverordnung«: Direktvergabe bis 100.000 und nicht-offene Verfahren ohne Bekanntmachung bis 1 Mio. Euro

In den nächsten Monaten wird Österreich die EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht gießen. Dahinter verbirgt sich eine einzigartige Chance für die aktive Arbeitsmarktpolitik und die Sozialen Unternehmen in Österreich. Denn wie Österreich sein Vergaberecht gestaltet, bestimmt mit, wie und in welcher Qualität die Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Menschen und viele andere soziale Dienstleistungen in Zukunft organisiert werden.

arbeit plus unterstützt die im “Plan A” genannten Punkte zum Vergaberecht. Insbesonders der Ausbau des Bestbieterprinzips, die Berücksichtigung von sozialen Kriterien und die qualitätsvolle Beschaffung in besonders sensiblen Bereichen sind ausdrücklich zu begrüßen. Aus unserer Sicht fehlt jedoch der Hinweis auf vorbehaltene Aufträge für Soziale Unternehmen, die zumindest 30 Prozent benachteiligte Menschen beschäftigen. Diese wären – gerade in Zeiten einer dramatisch gestiegenen Langzeitbeschäftigungslosigkeit – ein Mittel, um gezielt Beschäftigung für vom Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen zu schaffen.

Nähere Informationen zur Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinie finden Sie im arbeit plus-Themenpapier “Öffentliche Vergabe & soziale Dienstleistungen

Ausbildungsgarantie bis 25

Mit der im Juli 2016 beschlossenen Ausbildungspflicht bis 18 wurde bereits der erste Schritt gesetzt. Nun ist es an der Zeit, auch jungen Menschen, die älter als 18 sind, hochqualitative Ausbildungen zu ermöglichen und diese auch zu finanzieren. Mit der Ausweitung der Ausbildungsgarantie von 18 auf 25 wird jedem arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren, der keine ausreichende Ausbildung hat, eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung angeboten und bezahlt. Warum? Weil gute Ausbildung nachhaltig bessere Perspektiven für das gesamte Berufsleben sichert. Die Ausbildungsgarantie bis 25 haben wir bereits beschlossen, ab 01.01.2017 schaffen wir dazu 10.000 hochwertige Ausbildungsplätze.

Zweite Ausbildungschance für alle

Wir ermöglichen allen ÖsterreicherInnen eine zweite Ausbildungschance und unterstützen sie auf diesem Weg tatkräftig. Für die Zeit der Ausbildung wird ein Stipendium in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes bezogen. Eine gut ausgebildete Bevölkerung stellt das Fundament der wirtschaftlichen Entwicklung jedes Landes dar. Mit der zweiten Chance ermöglichen wir es ArbeitnehmerInnen, eine neue, hochwertige Ausbildung zu absolvieren und schließen zu den europäischen Weiterbildungsspitzenreitern Schweiz, Dänemark und Schweden auf. In Summe schaffen wir mit 01.01.2017 30.000 zusätzliche, hochwertige Ausbildungsplätze.

Sowohl die bereits beschlossene “Ausbildungsgarantie bis 25” als auch die “zweite Ausbildungschance” sind aus Sicht von arbeit plus ausdrücklich zu begrüßen. Eine gute Ausbildung ist wohl eine der wichtigsten und nachhaltigsten Grundlagen, um jungen Menschen einen guten Start in ihr Erwerbsleben zu ermöglichen und um Erwerbslosigkeit langfristig vorzubeugen. Schließlich ist der Zusammenhang zwischen fehlender Ausbildung und Arbeitslosigkeit offensichtlich, wie der Anstieg der Arbeitslosenquote für Menschen mit höchstens Pflichtschulabschluss zeigt.

Aus Sicht von arbeit plus sind Maßnahmen wie die Ausbildungsgarantie bis 25, aber auch maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen wie Kurse zum Nachholen des Schulabschlusses, oder die Unterstützung außerordentlicher Lehrabschlüsse gute Investitionen in die Zukunft. Wichtig ist, dass auch junge AsylwerberInnen möglichst frühzeitig einbezogen werden, um diesen eine möglichst schnelle und nachhaltige Integration zu ermöglichen. Zudem sollte die “zweite Ausbildungschance” unbedingt auch für ältere Menschen angeboten werden – zum Beispiel als Ergänzung zur oben genannten Beschäftigungsgarantie.

Intensivbetreuung bei Vermittlungsproblemen

Es werden eigene spezialisierte Beratungs- und Betreuungseinrichtungen geschaffen, wo geschulte MitarbeiterInnen Personen mit Vermittlungsproblemen intensiv betreuen und helfen, ihre individuellen Problemlagen zu lösen (z. B. bei Bedarf Vermittlung in eine Suchtklinik oder zur Schuldnerberatung). Sie sollen sich voll und ganz der Neu- und Wiederorientierung widmen können, um möglichst rasch erfolgreich auf den Arbeitsmarkt zurückzukommen.

In diesem Punkt werden gezielt die arbeitsmarktpolitischen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen angesprochen, die mit dem AMS zusammenarbeiten und dessen Leistungen mit spezialisierten Beratungsdienstleistungen vor Ort ergänzen. Wichtig ist dabei ein ganzheitlicher Zugang, denn die Beratungs- und Betreuungseinrichtungen brauchen ausreichend Vertrauen, um individuell auf die Situation ihrer KlientInnen eingehen zu können. Bewährt haben sich auch Maßnahmenketten, die Angebote von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen mit Transitarbeitsplätzen kombinieren. Denn so ist es möglich auch sehr arbeitsmarktferne Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Das Ziel muss dabei die generelle Verbesserung der finanziellen, sozialen und psychischen Situation der langzeitarbeitslosen Menschen sein und diesen ermöglichen sich im Leben wieder nach vorne zu orientieren. Der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt soll ein mögliches Ergebnis dieses Prozesses sein, darf jedoch nicht der einzige Maßstab für den Erfolg einer Beratung sein.

Gleichstellung: Lohntransparenz und Frauenquoten

Während in Österreich beim Thema Lohntransparenz noch immer gerne geschwiegen wird, ist in vielen anderen Ländern (wie z. B. in Schweden, Großbritannien oder den USA) ein offener Umgang mit dem eigenen Verdienst völlig normal. Im Jahr 2001 wurde diese Idee auch in Norwegen in die Praxis umgesetzt. Das hatte neue Verhandlungen in Bezug auf Lohn und Gehalt zur direkten Folge. Eine gute Mitarbeiterin konnte mehr Geld verlangen, da sie mit dem realen Durchschnittseinkommen plötzlich ein schlagkräftiges Argument hatte. Auch in Deutschland gibt es bereits einen Entwurf für ein neues Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit. Zeit, das Thema Lohntransparenz auch in Österreich offensiv – per Gesetz – anzugehen.

Wenn wir Gleichstellung nicht nur als Begriff vor uns hertragen, sondern Realität werden lassen wollen, braucht Österreich neben anderen Maßnahmen endlich auch eine Quote von 40 Prozent in Aufsichtsräten und Leitungsfunktionen in der Privatwirtschaft.

In Aufsichtsräten von Unternehmen wird über einen Stufenplan eine 40-Prozent-Quote eingeführt. Danach sollen in einem zweiten Schritt Quoten für Leitungsfunktionen eingeführt werden. Mandatsanhäufungen bei einzelnen Frauen sind zu vermeiden, vielmehr wollen wir uns verjüngen und verbreitern und auf maximal fünf Mandate limitieren.

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern existiert in Österreich vor allem auf dem Papier. So liegt Österreich beim Gender Pay Gap an der zweitschlechtesten Stelle innerhalb der Europäischen Union: Frauen verdienen in Österreich 22,9% weniger als Männer, obwohl seit 1979 das Recht auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit gilt.

Die Einführung eines Lohntransparenzgesetzes wäre ein wichtiger Schritt, um den Gender Pay Gap zu reduzieren und die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern. Weitere Schritte wären nötig, um anderen Gründen für die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern entgegenzuwirken: beispielsweise der Segregation des Arbeitsmarktes (Frauen arbeiten öfter in schlechter bezahlten Branchen) oder Unterbrechungen im Erwerbsleben (Schwangerschaft, Kinderbetreuung, …).

Die Frauenquoten wären ein Mittel, um die oft mangelhafte Einbindung von Frauen in Entscheidungsgremien zu erreichen. Diese Maßnahme sollte jedoch nicht nur auf die Privatwirtschaft beschränkt bleiben, sondern ebenso den öffentlichen Bereich oder die Politik betreffen. Denn auch im Parlament liegt der Frauenanteil derzeit nur bei 30,6 Prozent.

Reparieren lassen statt wegwerfen: und das mit Prämie

Was müsste also geschehen, um der Wegwerfgesellschaft einen konkreten Strich durch die Rechnung zu machen? Wie wäre es mit einer Prämie für Reparaturen? Eine Prämie, die Anreiz schafft, die alte Stereoanlage doch zum Elektrobetrieb ums Eck zu bringen. Geht nicht? Geht doch! Die Rechnung einfach bei der zuständigen Förderstelle einreichen und eine Prämie von 50 Prozent und maximal 600 Euro pro Person und pro Jahr kassieren. Gefördert wird insbesondere die Reparatur von Fahrrädern, Schuhen, Kleidung, Lederwaren und Elektrohaushaltsgeräten (Kühlschränke, Waschmaschinen, Öfen, Handy, Stereoanlage, Computer etc.). Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen und bezieht sich auf die Arbeits- und Anfahrtskosten, nicht aber auf die Materialkosten. Ausgenommen sind Bauleistungen und KFZ-Reparaturen.

Viele Soziale Unternehmen sind schon seit vielen Jahren im Reparaturbereich tätig oder widmen sich dem Upcycling von alten Produkten. Durch die Förderung von Reparaturen – wie im Plan A vorgeschlagen – werden nicht nur Ressourcen geschont, sondern auch Arbeitsplätze in der Region geschaffen – in Sozialen Unternehmen beispielsweise für langzeitarbeitslose Menschen. Das ist sozial, ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll.

Alternativ zu einer Prämie wäre auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen ein sinnvolles Modell, das in Schweden bereits umgesetzt worden ist. Dieses sollte jedoch Teil einer größeren öko-sozialen Steuerreform sein, welche den Einsatz von Arbeit vergünstigt und den Einsatz von Ressourcen teurer macht.

Jedem eine zweite Chance geben

In ihrer Grundüberlegung als sozialpolitisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahme gedacht, steht Privatinsolvenz vielen Personen erst gar nicht offen. Sie scheitern oft schon an der gesetzlichen Vorgabe, die Mindestquote zu erfüllen. Das bedeutet, sie würden es nicht schaffen, zumindest 10 Prozent der angehäuften Schulden aus eigener Kraft zu tilgen. (…) Die mit einer Verschuldung einhergehende Lohnpfändung und Arbeitslosigkeit korrelieren, die Spirale beginnt sich zu drehen: Lohnpfändungen sind ein Einstellungshindernis oder können sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Was bei dauerhafter Verschuldung folgt, sind nachweisbar physische und psychische Erkrankungen. Somit wird Entschuldung zu einer Maßnahme, die nicht nur dem Individuum den Weg zurück ins geregelte Leben ermöglicht, sondern ebenso zum volkswirtschaftlich notwendigen und sinnvollen Instrument, das das Sozialsystem entlastet und als Effekt gleichzeitig durch wiedergewonnene Kaufkraft die Steuereinnahmen erhöht.

Eine Streichung der Mindestquote und eine Verkürzung des Verfahrens würden allen redlichen und bemühten SchuldnerInnen einen wirtschaftlichen Neubeginn ermöglichen. Dabei gilt der Grundsatz: Leistungsfähigkeit und Leistungsmöglichkeit des Einzelnen müssen gleichermaßen Beachtung finden. Denn jede Quote bewirkt, dass manche ausgeschlossen sind, unabhängig von ihrer individuellen Leistungsfähigkeit. Der Rückstau an Personen, die »zu arm« für den Privatkonkurs sind (dzt. mehr als 110.000) zeigt die Dringlichkeit einer Reform.

arbeit plus sieht Streichung der 10%-Mindesthürde als einen wichtigen Schritt, um allen Menschen einen Neubeginn zu ermöglichen und die Spirale aus Verschuldung, Lohnpfändung und Arbeitslosigkeit zu unterbrechen. Derzeit werden Menschen, die aufgrund sehr hoher Schulden und / oder geringer Leistungsfähigkeit die Mindesthürde nicht erfüllen können, gar nicht zum Insolvenzverfahren zugelassen. Ebenso wichtig ist die genannte Kürzung der Verfahrensdauer, die derzeit bis zu zehn Jahre dauern kann. Weitere Informationen: Schuldnerberatung Steiermark