Vergaberecht neu: Gesetz birgt enorme Chancen für langzeitarbeitslose Menschen

Am Montag, den 3. April endet die Begutachtungsfrist des neuen Gesetzesentwurfs, mit dem Österreich die EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht gießen will. Konkret bestimmt das Vergaberecht die Regeln, nach denen die Öffentliche Hand Aufträge an Unternehmen und Organisationen vergibt.

Spielräume nutzen

„Das Gesetz birgt enorme Chancen für langzeitarbeitslose Menschen“, ist Judith Pühringer, die Geschäftsführerin von arbeit plus überzeugt. Denn mit dem neuen Regelwerk erhalten Bund, Länder und Gemeinden die Möglichkeit, öffentliche Aufträge für jene Unternehmen vorzubehalten, die gemeinnützig sind, mehr als 30 Prozent benachteiligte Menschen beschäftigen und deren Unternehmenszweck es ist, diese in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Pühringer: „Angesichts der dramatisch hohen Langzeitarbeitslosigkeit in Österreich hat der Gesetzgeber damit ein sehr wichtiges Signal gesetzt. Nun liegt es an allen Personen, die öffentliche Aufträge vergeben, darauf zu reagieren und diesen Spielraum zu nutzen.“

Nicht umgesetzt wurde bislang die Forderung von Sozialen Unternehmen und Anbietern Sozialer Dienstleistungen, analog zu den bereits verpflichtenden ökologischen Kriterien auch soziale Kriterien im Vergabeprozess festzuschreiben. Pühringer: „Die öffentlichen Auftraggeber können soziale Kriterien wie Arbeitsmarktintegration einbeziehen, müssen es aber nicht. Das ist aus unserer Sicht sehr schade. Wir hoffen, dass die Kommunen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen trotzdem Weitsicht beweisen und auf das Bestbieterprinzip setzen.“

arbeit plus ist das österreichweite Netzwerk von 200 Sozialen Unternehmen, die durch Beschäftigung, Beratung und Qualifizierung langzeitbeschäftigungslose Menschen auf dem Weg zurück ins Erwerbsleben unterstützen.

Stellungnahmen zum parlamentarischen Begutachtungsprozess

arbeit plus hat im Rahmen der parlamentarischen Begutachtung folgende Stellungnahmen zum Entwurf des Bundesvergabegesetzes 2017 (BVergG 2017) abgegeben: