Privatinsolvenz: Alle Menschen haben die Chance auf einen Neustart verdient

Ende März wurde im Ministerrat eine wichtige Änderung der Privatinsolvenz beschlossen. Mit dem aktuellen Entwurf des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2017 soll die finale Drohung eines siebenjährigen Abschöpfungsverfahrens entsprechend internationalen Standards entschärft werden. Die bisherige Mindestquote von zehn Prozent soll ersatzlos gestrichen und das Abschöpfungsverfahren von bisher sieben auf drei Jahre verkürzt werden.

Damit wird ein Privatkonkurs nun auch für viele Menschen möglich, die bisher davon ausgeschlossen waren. Denn für Personen mit geringem Einkommen, wie beispielsweise für erwerbsarbeitslose Menschen, für MindestpensionistInnen oder für AlleinerzieherInnen war die bisherige Mindestquote oft nicht erreichbar. Ohne die Chance auf eine Schuldenregulierung sind sie in einer Zins- und Kostenspirale gefangen und leben bis zum Existenzminimum gepfändet unter der Armutsgrenze, während ihre Schulden immer weiter ansteigen. Unter diesen Bedingungen ist ein Neustart für viele Menschen unmöglich.

Wegfall der Mindestquote ermöglicht auch Arbeitssuchenden ihre Schulden zu regulieren

Während der Arbeitslosigkeit ist es für einen großen Teil der Betroffenen nicht möglich eine Privatinsolvenz zu beantragen, da ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und sie daher keine Aussicht auf Erreichung der Mindestquote haben. Für viele dieser Arbeitssuchenden ist es aber wichtig, bereits in der Arbeitslosigkeit ihre Schuldenregulierung zu beginnen. Dadurch würden die zahlreichen Lohnexekutionen – die oft eine wesentliche Hürde beim (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt darstellen – wegfallen. Eine rasche und nachhaltige Entschuldung wäre deutlich leichter zu erreichen.

 Schuldenregulierung in der Arbeitslosigkeit ist ein Motivationsschub um Arbeit anzunehmen

Wenn Betroffene schon während der Arbeitslosigkeit die Privatinsolvenz beantragen können, können sie in vielen Fällen – von einem existenziellen Problem befreit – hochmotiviert auf Arbeitsuche gehen. Jetzt kann man zwar in diesen Fällen während der Arbeitslosigkeit schon einiges vorbereiten, das Verfahren aber erst nach Arbeitsannahme und oft erst nach der Probezeit beantragen.

 Zusätzliche Regulierungsperspektiven sichern bestehende Arbeitsverhältnisse ab

Auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen sind die geplanten Erleichterungen für viele Betroffene eine wichtige Maßnahme zum Erhalt des Arbeitsverhältnisses: So können dann auch Menschen, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt (GeringverdienerInnen und/oder Menschen mit zahlreichen Unterhaltspflichten), eine Privatinsolvenz beantragen. Dadurch fällt die (psychische) Belastung der „explodierenden“ Schulden weg und die Betroffenen können hochmotiviert ihren Arbeitsplatz absichern.

 Arbeitsmarkt und Gleichstellungspolitik

Die arbeitsmarktpolitischen Argumente gelten im Besonderen für arbeitssuchende Frauen und für Frauen in Beschäftigung, da sie im Durchschnitt über ein geringeres Einkommen verfügen und bei gleicher Verschuldung durch eine Mindestquote von der Schuldenregulierung ausgeschlossen sind.

Entwurf derzeit im Justizausschuss

Aus diesen Gründen unterstützt arbeit plus die Reform der Privatinsolvenz vollinhaltlich. Sie ist ein wichtiger Schritt, um allen Menschen – unabhängig von deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit – die Chance auf einen Neustart zu bieten.

Derzeit ist der Gesetzesentwurf des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2017 im Parlament dem Justizausschuss zugewiesen worden. Dort erfolgt nun eine Ausschussbegutachtung, in deren Rahmen es möglich ist bis zum 5. Mai Stellungnahmen abzugeben.

Hier finden Sie die Stellungnahme von arbeit plus zur Reform der Privatinsolvenz 2017.