Pressegespräch: Bausteine für eine inklusive Arbeitsmarktpolitik

Während die Zahl der Arbeitssuchenden in Österreich endlich wieder sinkt, haben Menschen mit gesundheitlicher Vermittlungseinschränkung, langzeitarbeitslose Personen und Menschen mit Behinderungen nach wie vor sehr schlechte Karten am Arbeitsmarkt. Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierten der Österreichische Behindertenrat, dabei-austria – der Dachverband berufliche Integration Austria, arbeit plus – Soziale Unternehmen Österreich, die BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt und die SWÖ – Sozialwirtschaft Österreich am Donnerstag ihre „Bausteine für einen inklusiven Arbeitsmarkt“. Gemeinsam stehen sie für mehr als 700 Organisationen im Bereich der Integration benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt.

Arbeit ist ein Menschenrecht

„Arbeit ist ein Menschenrecht. Wir appellieren an die kommende Regierung, alles dafür zu tun, dass alle Frauen und Männer in Österreich dieses Recht wahrnehmen können“, sagte arbeit plus-Vorstandsvorsitzende Manuela Vollmann: „Für manche Menschen erscheint eine Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt aufgrund ihres Alters, geringer Qualifikationen oder gesundheitlicher Probleme nicht realistisch. Für sie fordern wir den Aufbau eines erweiterten, aber durchlässigen Arbeitsmarktes mit dauerhaft geförderter, bedürfnisgerechter und existenzsichernder Beschäftigung.“ Als weiteren Baustein für einen inklusiven Arbeitsmarkt nennt Vollmann die Förderung Sozialer Innovationen: „Projekte wie BIS Mobil, ein Fahrtendienst von älteren Arbeitssuchenden für Personen mit körperlichen Einschränkungen, zeigen, dass mit innovativen Ansätzen gesellschaftliche Herausforderungen umfassend entschärft werden können.“

Inklusion beginnt im Kindergarten

„Inklusion beginnt im Kindesalter“, betont Erich Fenninger, der Vorsitzende der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG). „Gute und inklusive Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten müssen bei den Kleinsten beginnen, in der Pflichtschule weitergehen und für höhere Schulen wie AHS, HAK und HTL ausgebaut werden. Nur so ist gewährleistet, dass hierzulande alle Kinder die gleichen Ausgangschancen haben“, ist Fenninger überzeugt. Für besonders benachteiligte Jugendliche solle zudem die seit Juli 2017 geltende Ausbildungspflicht um ein Recht auf Ausbildung bis zum 24. Lebensjahr ergänzt werden. Denn Jugendliche mit Behinderungen benötigen oft mehr Zeit, eine Ausbildung beginnen zu können. Vielfach wird aufgrund einer Behinderung eine Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit beschieden, aber: „Bei Jugendlichen unter 24 Jahren ist es unmöglich, eine dauerhafte Ausbildungs- oder Arbeitsunfähigkeit festzustellen. In diesem Alter entwickeln sich Kinder und Jugendliche noch viel zu stark, um einen dauerhaften Status diagnostizieren zu können.“

Beratungsangebote wirken nachhaltig

Für einen Ausbau von Beratungsangeboten wie Arbeitsassistenz oder Jobcoaching macht sich dabei-austria-Geschäftsführer Markus Neuherz stark: „Die Jugendarbeitsassistenz und die Berufsausbildungsassistenz unterstützen benachteiligte Jugendliche, Lehrplätze zu finden und zu einem erfolgreichen Abschluss zu kommen. Durch die neue Ausbildungspflicht bis 18 steigt der Bedarf an diesen Angeboten. Es muss gezielt in den Ausbau der Jugendarbeitsassistenz und der Berufsausbildungsassistenz investiert werden, damit auch benachteiligte Jugendliche Ausbildungsplätze finden und ihre Lehre erfolgreich absolvieren können.“ Zudem plädiert Neuherz für eine Weiterentwicklung der Individualförderungen: „Das Problem bei den unterschiedlichen Förderungen ist, dass Förderlücken zwischen den Fördergebern entstehen. Für Menschen mit Behinderungen besteht hier derzeit keine Rechtssicherheit. Es braucht auch hier Rechtsverbindlichkeit und Nachhaltigkeit im Förderwesen.“

Barrierefreiheit kommt allen zugute

„Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit eine Grundvoraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Menschen ohne Behinderungen bedeutet sie eine Erleichterung ihres Alltags“, weiß Herbert Pichler, der Präsident des Österreichischen Behindertenrates: „Barrierefreiheit muss eine zwingende Voraussetzung für öffentliche Förderungen sein und ist in allen Lebensbereichen mitzudenken.“ Nicht zuletzt fordert der Präsident des Österreichischen Behindertenrates auch die Schaffung eines ausreichend finanzierten Inklusionsfonds, nach dem Motto „kurzfristig klug investieren, um nachhaltig sparsam zu agieren“. Der Inklusionsfonds solle Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben wie Persönliche Assistenz und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in Beruf und Freizeit österreichweit garantieren.

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