Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte

Zeitlich befristete Arbeitsplätze für langzeitbeschäftigungslose Menschen

Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP) sind – ähnlich wie auch Sozialökonomische Betriebe – vom Arbeitsmarktservice (AMS), Ländern und Gemeinden geförderte, gemeinnützige Soziale Unternehmen, die zeitlich befristete Arbeitsplätze für arbeitsmarktferne und langzeitbeschäftigungslose Menschen zur Verfügung stellen. Diese sogenannten Transitarbeitsplätze sind für Menschen gedacht, die aus verschiedensten Gründen schon lange arbeitslos sind und sollen ihnen helfen wieder eine ungeförderte Beschäftigung am regulären Arbeitsmarkt zu finden.

Während der Zeit in einem Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt stehen den TransitmitarbeiterInnen qualifizierte MitarbeiterInnen zur Seite, die sie dabei unterstützen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln, Probleme im persönlichen Umfeld zu lösen und eine dauerhafte Beschäftigung zu finden. Im Jahr 2016 wurden insgesamt rund 28.000 Personen in einem Sozialökonomischem Betrieb oder einem Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt gefördert.

Die Transitarbeitsplätze in Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten sind zeitlich befristet – je nach Bundesland können Menschen zwischen sechs Monaten und einem Jahr beschäftigt werden. In einzelnen Fällen werden Transitarbeitsplätze auf drei Monate befristet. Für ältere Menschen gibt es die Möglichkeit etwas länger in einem Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt beschäftigt zu sein: Die Aktion 20.000 ermöglicht Arbeitsplätze, die zumindest bis Juni 2019 befristet sind. Und für Menschen, die in weniger als dreieinhalb Jahren in Pension gehen, gibt es die Möglichkeit bis zu ihrem Pensionsantritt in einem Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt zu bleiben.

Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte unterstützen beim (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt

Im Gegensatz zu Sozialökonomischen Betrieben (SÖB) sind Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte nicht am freien Markt tätig und sind damit auch nicht in klassischer Konkurrenz zu anderen Unternehmen. Stattdessen stellen Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte Produkte her und bieten Dienstleistungen an, “an denen ein öffentliches oder gemeinnütziges Interesse besteht”. Diese Bedingung ist zum Beispiel dann erfüllt, wenn Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte hauptsächlich für öffentliche oder gemeinnützige AuftraggeberInnen tätig sind, oder sich neben dem AMS auch andere öffentliche Stellen an den Kosten beteiligen.

Für ihren arbeitsmarktpolitischen Auftrag erhalten Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte Förderungen durch das AMS. Im Gegenzug verpflichten sie sich zu folgenden Aufgaben:

  • Bereitstellung von befristeten, kollektivvertraglich bezahlten und voll versicherungspflichtigen Arbeitsplätzen für arbeitsmarktferne Menschen
  • Organisation von Betreuungs- und Trainingsmöglichkeiten für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen im Rahmen der wirtschaftlichen Aktivitäten des Betriebes
  • umfassende Beratung und Betreuung der befristet beschäftigten TransitmitarbeiterInnen durch SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen um ihre Probleme bei der Arbeitssuche (Vermittlungshemmnisse) zu verringern und sie wieder in den regulären, ungeförderten Arbeitsmarkt zu integrieren
  • gezielte Qualifizierung um die Chancen auf einen nachhaltigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erhöhen

Die genauen Regeln für Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte werden in Richtlinien des AMS Österreich definiert.

Wirkungen von Sozialökonomischen Betrieben und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten

Die Wirkungen von Sozialökonomischen Betrieben und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten ist in zahlreichen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen worden. Die umfangreichste Studie der letzten Jahre wurde 2014 von WIFO und Prospect durchgeführt. Deren Evaluierung von Sozialen Unternehmen zeigt, dass die Transitbeschäftigung in einem Sozialökonomischen Betrieb oder einem Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt nicht nur die Anbindung an den Arbeitsmarkt nachhaltig stärkt (Zeiten in geförderter und ungeförderter Beschäftigung, aber auch Zeiten in Arbeitslosigkeit statt im Status “Out of Labour Force”), sondern auch zu einem höheren Erwerbseinkommen in den Jahren nach der Förderung führt.

Die Kosten für arbeitsmarktpolitische Programme wie Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte “finanzieren sich (innerhalb von fünf Jahren) gewissermaßen selbst” wie die aus dem Jahr 2016 stammende Studie Arbeitsmarktförderung: eine fiskalische Nettobelastung? belegt: Demnach fließen von zusätzlichen 100 Millionen Euro Förderungen für Qualifikationen oder Beschäftigungsförderung rund 70 Millionen wieder ins Budget zurück, weil öffentliche Ausgaben Nachfrageimpulse geben, die zusätzliche Wertschöpfung und damit Einnahmen (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) bringen. Auch die übrigen 30 Millionen gleichen sich, aufgrund der positiven Wirkung der Sozialen Unternehmen und der dadurch erreichten Einsparungen bei den staatlichen Ausgaben für Mindestsicherung und Notstandshilfe, innerhalb von fünf Jahren aus.

Mitarbeit in einem Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt

Sind Sie selbst schon lange arbeitslos und möchten Sie in einem Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt arbeiten? Am besten sprechen Sie dafür mit ihrer Beraterin / ihrem Berater im AMS um zu klären, ob Sie für einen Transitarbeitsplatz in Frage kommen.

In unserer Datenbank Sozialer Unternehmen können Sie übrigens nach Sozialökonomischen Betrieben und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten in ihrer Nähe suchen. Dafür geben Sie am besten auf dieser Seite ihre Postleitzahl ein, um diese Sozialen Unternehmen nach der Entfernung zu ihrem Wohnort zu sortieren.

 

Förderungen aus der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Diese Aufgaben erfüllen gemeinnützige Beschäftigungsprojekte als Dienstleistung für das AMS, weshalb die Kosten für die Beschäftigung von Transitarbeitskräften, für deren Qualifizierung, sozialpädagogische Betreuung und die Unterstützung bei der Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt, sowie für die Beschäftigung von Schlüsselkräften teilweise gefördert werden können. Die genauen Kosten werden jedes Jahr in einer Fördervereinbarung mit dem AMS festgelegt.

Daten und Fakten

Im Jahr 2010 wurden in gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten insgesamt 6311 Menschen gefördert.