„Langzeitbeschäftigungslosigkeit darf nicht zu Massenphänomen werden“

Die Zahlen sind alarmierend: War 2013 jede fünfte arbeitslose Person langzeitbeschäftigungslos, suchte also schon mehr als ein Jahr lang eine Arbeitsstelle, war es 2014 war schon jede vierte. 2015 wird voraussichtlich bereits jede dritte Person langzeitbeschäftigungslos sein.

„Langzeitbeschäftigungslose Menschen dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden“, fordert deshalb Manuela Vollmann, Vorstandsvorsitzende des Bundesdachverbands für Soziale Unternehmen, zum bevorstehenden „Tag der Arbeitslosen“ (am 30. April). Denn: „Lange andauernde Arbeitslosigkeit ist nicht nur Grund für psychische und familiäre Probleme, sondern führt auch zu Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung.

Vollmann: “Langzeitbeschäftigungslosigkeit darf nicht zum Massenphänomen werden”

Zudem ist die Entwertung der Qualifikationen und Berufserfahrungen unserer Erfahrung nach ein großes Problem für den Wiedereinstieg der Betroffenen in das Erwerbsleben“, so Vollmann: „Langzeitbeschäftigungslosigkeit darf nicht zum Massenphänomen werden.“ Neben einer Neuverteilung von Arbeit (Stichwort: Arbeitszeitverkürzung) plädiert die bdv austria-Vorstandsvorsitzende vor diesem Hintergrund auch für den starken Ausbau dauerhaft geförderter Arbeitsplätze sowie geeigneter Qualifizierungsangebote für die vielen arbeitslosen Menschen mit maximal Pflichtschulabschluss.

Geeignetere Rahmenbedingungen für Soziale Unternehmen

Gerade bei der Integration am Arbeitsmarkt spielen Soziale Unternehmen eine entscheidende Rolle, dienen sie doch vor allem Menschen, die der aktuelle Arbeitsmarkt benachteiligt, als Sprungbrett zurück ins Erwerbsleben. Neben einer ausreichenden Finanzierung für diese unverzichtbare gesellschaftliche Aufgabe fordert Vollmann deshalb auch bessere Rahmenbedingungen: „Für die Förderungen des AMS müssen Soziale Unternehmen derzeit ein sehr enges Regelkorsett in Kauf nehmen. Mehr unternehmerische Freiheit sowie die Aufnahme von sozialen Kriterien in die derzeit in Umsetzung befindliche EU-Vergaberichtlinie würden den Sozialen Unternehmen – und damit den unterstützten, arbeitssuchenden Menschen – enorm viel bringen.“