EU-Vergaberichtlinie als Chance und Risiko

Mitte April 2014 trat die neue EU-Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe in Kraft. Nun liegt der Ball bei den EU-Mitgliedsstaaten, diese bis 18. April 2016 in nationales Recht zu gießen.

Soziale Dienstleistungen ticken anders als andere Dienstleistungen. Sie stellen Teilhabe an wichtigen Grundbedürfnissen wie Gesundheit, Wohnen, Bildung und eben auch Arbeit sicher. Das bedeutet eine besondere, öffentliche Verantwortung, die auch bei der Vergabe der Sozialen Dienstleistungen berücksichtigt werden muss.

Mitte April 2014 trat die neue EU-Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe in Kraft. Nun liegt der Ball bei den EU-Mitgliedsstaaten, diese bis 18. April 2016 in nationales Recht zu gießen. Mit der aktuellen Vergaberichtlinie hat die Europäische Union ihren Mitgliedern einen großen Freiraum gegeben, um die Vergabe Sozialer Dienstleistungen unabhängig von der Vergabe öffentlicher Aufträge zu organisieren.

bdv austria als Netzwerk der gemeinnützigen, arbeitsmarktintegrativen Sozialen Unternehmen setzt sich gemeinsam mit der Sozialwirtschaft Österreich sowie dabei-austria dafür ein, dass Soziale Dienstleistungen auch in Zukunft weitgehend aus dem Vergaberecht ausgenommen bleiben. Unabhängig von der Art der Beauftragung sollten weitere Kriterien sicherstellen, dass Erfahrung und Kontinuität in der Arbeit mit den Zielgruppen eine wichtige Rolle beim Zuschlag zukommt und allfällige Gewinne reinvestiert werden. An solchen Kriterien arbeiten wir gerade.

Auf die dargestellte Weise möchten wir sicherstellen, dass die Sozialen Dienstleistungen auch in Zukunft in der gewohnt hohen Qualität erbracht werden können und die öffentlichen Gelder auch tatsächlich im Interesse der betroffenen Menschen eingesetzt werden.