EU-Kommission will Re-Use verwässern

Das im vergangenen Dezember präsentierte überarbeitete Kreislaufwirtschaftspaket der EU-Kommission wird ohne gründliche Nachbesserungen nach Ansicht von RepaNet nicht dazu beitragen, Wiederverwendung und lokale Re-Use-Initiativen zu stärken, neue Jobs zu schaffen und die Flut noch brauchbarer Güter in eine längere Nutzung umzulenken, die nach wie vor im Recycling oder in der Entsorgung landen.

Re-Use (im Bild eine Lampe aus Ampelglas von gabarage) liegt voll im Trend.

Re-Use bleibt „freiwillig“

RepaNet begrüßt zwar einige vielversprechende Formulierungen, so etwa die Verbesserung des Zuganges von Re-Use-Betrieben zum Abfallstrom und die Stärkung der Reparierbarkeit von Produkten durch Sicherung von Ersatzteilbereitstellung und Servicehandbüchern, allerdings gibt es kaum verbindliche Regelungen, geschweige denn eine verbindliche Re-Use-Quote, wie sie in Spanien, Frankreich und Belgien in Teilbereichen bereits existiert. Die zweite Stufe der Abfallhierarchie, die „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ braucht dringend verpflichtende gesetzliche Regelungen, um nicht völlig von der dritten Hierarchiestufe, dem Recycling, verdrängt zu werden.

Ohne Regeln und Anreize wird es nicht gehen

RepaNet-Geschäftsführer Matthias Neitsch: „Re-Use muss die verpflichtend vorgeschaltete Optimierungs-Stufe vor dem Recycling bei allen Produkten sein, wo dies möglich und sinnvoll ist. Dazu brauchen wir Regeln und wirtschaftliche Anreize, wie schon vor 25 Jahren bei der erstmaligen Einführung des Recycling – für das wesentlich ökologischere Re-Use brauchen wir das heute umso mehr!“ Schätzungen von RepaNet gehen davon aus, dass in Österreich 5 – 10% aller Siedlungsabfälle theoretisch länger nutzbar wären und ihre vorzeitige Vernichtung daher unnötig zur Beschleunigung der galoppierenden Ressourcenverschwendung beiträgt.

Besondere Sorge bereitet RepaNet die verwässerte Definition der „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ im Entwurf der Abfallrahmenrichtlinie. Dies könnte eine Bedrohung für viele Re-Use Betriebe darstellen: Denn durch die Flexibilisierung der Grenze zwischen „Abfall“ und „Produkt“ ließe sich jeder Flohmarkt, jedes Online-Gebrauchtwarenportal und sogar Reparaturbetriebe als Beitrag zur „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ in die nationalen Verwertungsquoten einrechnen, und einem illegalen Export von Abfällen unter dem Deckmantel von „Re-Use“ wäre Tür und Tor geöffnet. Für Bereiche wo es eine klare Produzentenverantwortung für Wiederverwendung und Verwertung gibt, wie bei Elektroaltgeräten, droht eine deutliche Abschwächung dieser Verantwortung.

Alle offiziellen Dokumente zum EU-Kreislaufwirtschaftspaket (in Englisch) finden Sie hier