Beschäftigungsaktion 20.000: Gutes Vorhaben benötigt Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung hat mit dem Plan aufhorchen lassen, 20.000 zusätzliche Jobs für langzeitarbeitslose Menschen über 50 schaffen zu wollen. Damit das Vorhaben aber tatsächlich ein großer Wurf wird, braucht es geeignete Rahmenbedingungen.  Ein Kommentar von Josef Pürmayr, dem Geschäftsführer der Sozialplattform Oberösterreich.

Josef Pürmayr (Sozialplattform OÖ.): “Teilnahme an Beschäftigungsaktion 20.000 muss freiwillig sein”

20.000 zusätzliche Jobs sollen laut Regierungsprogramm in Gemeinden und dem kommunalen Umfeld geschaffen werden. Diese Arbeitsplätze sollen langzeitarbeitslosen Menschen über 50 vorbehalten bleiben. Das ist ein sehr gutes Vorhaben. Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung bleiben die Rahmenbedingungen für diese Jobs allerdings vage. Damit die Beschäftigungsaktion 20.000 ein großer Wurf wird, sollten mehrere Punkte berücksichtigt werden.

  • Die Teilnahme an der Beschäftigungsaktion sollte freiwillig sein.
  • Es ist nicht klar, ob damit nur ein Transit in den ersten Arbeitsmarkt angestrebt wird, oder auch Dauerbeschäftigung. Die Durchlässigkeit zum ersten Arbeitsmarkt ist jedenfalls ausdrücklich formuliert. Was es aber dringend braucht, sind auch geförderte Dauerbeschäftigungsangebote für jene, deren Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen –  nicht mehr realistisch erscheint.
  • Eine kollektivvertragliche Entlohnung und vollversicherte Dienstverhältnisse sollten selbstverständlich sein.
  • Wichtig für ein Gelingen der Aktion im angestrebten Ausmaß wird sein, dass auf die Gemeinden bzw. sonstige Beschäftiger im kommunalen Umfeld keine administrativen und finanziellen Zusatzbelastungen zukommen. Es wird daher eine dauerhaft eingerichtete koordinierende und steuernde Stelle brauchen, die im Bedarf auch für soziale Belange der Beschäftigten zuständig ist.
  • Die mit den zusätzlichen Dienstverhältnissen erzielbaren Erlöse werden in der Regel nur gering sein, zumal sie andere Jobs nicht verdrängen sollen. Es wird daher kaum ausreichen, die passiven Kosten der Arbeitslosigkeit (derzeit ca. € 18.000 pro Person und Jahr) zu aktivieren und als Arbeitsplatzförderung zu verwenden. Es wird eine zusätzliche Förderung erforderlich werden. Das scheint im Arbeitsprogramm teilweise berücksichtigt zu sein. Für eine Dauerbeschäftigungsvariante möglicherweise machbar, für Transit in den ersten Arbeitsmarkt jedoch zu knapp, weil die erforderliche intensive Vermittlungsunterstützung damit kaum finanzierbar sein wird.
  • Im Arbeitsprogramm ist formuliert, dass Verdrängungseffekte ausgeschlossen werden. Angesichts der Größenordnung der zu schaffenden zusätzlichen Arbeitsplätze wird das nicht durchzuhalten sein. Es werden beispielsweise auch die Interessen profitorientierter Anbieter und somit der dort bestehenden Arbeitsplätze berührt werden; das sollte in jenem Ausmaß toleriert werden, als die Konkurrenz für die Zielerreichung (20.000 Jobs) unvermeidbar ist.
  • Einbeziehung der gemeinnützigen Beschäftigungsträger. Es gibt in jedem Bezirk gemeinnützige Organisationen, die Beschäftigungsprojekte für langzeitarbeitslose ältere Personen betreiben. Diese regional vorhandene Expertise gilt es bei der Realisierung der Beschäftigungsaktion 20.000 zu nutzen. Diese Sozialen Unternehmen erledigen bereits jetzt für viele Kommunen unterschiedliche Aufträge. Die bereits eingeführte Kooperation sollte ausgeweitet werden, um das ambitionierte Ziel zu erreichen.  Die Sozialen Unternehmen können für die Kommunen unterstützend wirken, indem sie die Dienstgeberfunktion übernehmen, Krankenstands- und Urlaubsvertretungen organisieren, bei Konflikten zwischen Vorgesetzten und Arbeitskräften ausgleichend wirken und gegebenenfalls die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen. Je nach Erfordernis können die Arbeitskräfte an die Kommune überlassen oder die Aufträge von den Beschäftigungsprojekten selbst erfüllt werden.