bdv austria begrüßt Forderung nach Sozialanwaltschaft als unabhängiger Kontrolle des AMS

Die Armutskonferenz schlägt anlässlich des UN-Tages der Menschenrechte (10. Dezember) die Einführung einer Sozialanwaltschaft als unabhängige Kontrolle für AMS und Sozialämter vor. Außerdem sollen benachteiligten Gruppen mit neuen Partizipationsprojekten in politische Entscheidungen eingebunden werden. bdv austria-Geschäftsführerin Judith Pühringer kann diesen Forderungen einiges abgewinnen: „Wir wissen aus Erfahrung, dass gerade für langzeiterwerbslose Menschen Mitbestimmung neben der Existenzsicherung eines der wichtigsten Themen ist. Neben dem AMS sind auch wir als arbeitsmarktintegrative Soziale Unternehmen gefordert, die Partizipation erwerbsloser Frauen und Männer zu fördern und diese bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.“

Pühringer: "Bezahlte Arbeit ermöglicht Teilhabe an der Gesellschaft"
Pühringer: “Bezahlte Arbeit ermöglicht Teilhabe an der Gesellschaft”

Pühringer teilt die Analyse der Armutskonferenz, dass besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen wie etwa erwerbslose Menschen mit neuen Partizipationsprojekten in entscheidende Fragen des Gemeinwesens eingebunden werden sollten. Laut Armutskonferenz braucht es dazu Instrumente und Verfahren, um diese Expertise auch in die politischen Entscheidungsstrukturen einfließen zu lassen: im Verwaltungsrat des AMS oder in Beratungsgremien für Minister oder in Strategieforen der Gesundheitsbehörden oder in Programmen der Gemeinden. Die Unterstützung von Selbstorganisation und der Bildung von Selbsthilfegruppen ist hier zentrale Voraussetzung für Partizipation und Mitbestimmung.

Verbesserter Rechtsschutz für Arbeitssuchende

Modelle von Arbeitslosenanwaltschaften wurden bereits in Oberösterreich und Wien ausgearbeitet. “Zeit wäre jetzt, sie auch umzusetzen“, so die Armutskonferenz. „Gerade bei AMS oder Sozialamt sind verbesserte Rechtschutzangebote dringend erforderlich. Sozialanwaltschaften analog zu den Patientenanwaltschaften können zum Beispiel Interessen- und Rechtschutz für Betroffene sein” argumentiert das Netzwerk von über 40 sozialen Organisationen, sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen: 
”Bei Verwaltungsreform und Demokratiepaket dürfen diejenigen nicht vergessen werden, die eine gute Verwaltung und gleichen Zugang zum Recht – egal ob arm oder reich- am meisten brauchen”.  Ein bürgerfreundliches und grundrechtsorientiertes soziales Netz verbessere den Schutz vor Armut. Barrieren auf den Ämtern aber würden die Notsituation verlängern.

Eine Möglichkeit wäre hier gegenüber dem AMS eine Arbeitslosenanwaltschaft einzusetzen, die die Rechte von Erwerbslosen wahrt, Missständen nachgeht und auf diese Weise die Qualität der AMS-Angebote steigert. Was es jedenfalls brauche, seien unabhängige Stellen, die über eine beraterische Funktion hinaus den Charakter von “Rechtsdurchsetzungsagenturen” haben, so die Armutskonferenz.

„Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht“

Anlässlich des UN-Tages der Menschenrechte (10. Dezember) fordert bdv austria-Geschäftsführerin Pühringer außerdem die Schaffung eines erweiterten Arbeitsmarktes für jene, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht (mehr) Fuß fassen können: „Eine bezahlte Arbeit ist unverzichtbar, um Menschen Teilhabe an unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht. Und wenn Österreich dieses Menschenrecht ernst nimmt, ist die Regierung gefordert, passende Angebote für Personen, die keine Chance auf dem Regelarbeitsmarkt haben, zu entwickeln“, ist die bdv austria-Geschäftsführerin überzeugt.