arbeit plus Stellungnahme zu 1,50 Euro Jobs für Asylwerber*innen

Ein aktueller Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Inneres sieht vor, „gemeinnützige Hilfstätigkeiten von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden“, auf einen maximalen Anerkennungsbeitrag von 1,50 Euro pro Stunde zu beschränken. Da Asylwerber*innen nur in Ausnahmefällen überhaupt Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, war dies bislang eine der bescheidenen Möglichkeiten neben dem laufenden Asylverfahren einer Tätigkeit nachgehen zu können. „Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung in den Sozialen Unternehmen, wie wichtig eine frühe Anbindung an den Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen ist. Gemeinnützige Tätigkeiten unterstützen Asylwerber*innen beim Erlernen der Sprache, sie schaffen ein vertrauensvolles Netzwerk und stärken die Kompetenzen der Menschen”, so Judith Pühringer, Geschäftsführerin von arbeit plus.

Für arbeit plus ist es essentiell, dass gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerber*innen auf freiwilliger Basis erfolgen und dass diese Menschen eine faire monetäre Anerkennung erhalten. Im Idealfall sollten diese Tätigkeiten auch die Perspektive zu längerfristiger Beschäftigung bieten, sobald ein regulärer Arbeitsmarktzugang gegeben ist. Sie könnten damit ein Sprungbrett sein, das “Integration durch Leistung”, wie im Regierungsprogramm gefordert, ermöglicht. Dieser Verordnungsentwurf erschwert diese Option allerdings massiv.

Folgende Punkte sind aus Sicht von arbeit plus in Hinblick auf arbeitsmarktpolitische Implikationen der Verordnung besonders wichtig. Diese können im Detail der von arbeit plus im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eingebrachten Stellungnahme entnommen werden (siehe unten).

  • Die Einführung von Obergrenzen für die Vergütung gemeinnütziger Tätigkeiten trägt zur Ausweitung des Niedriglohnsektors und dem Anstieg prekärer Beschäftigungsverhältnisse bei, wie die Hartz-Reformen in Deutschland gezeigt haben.
  • Der Druck auf Beschäftigte und Arbeitssuchende steigt durch die Einführung dieser Obergrenze, da Verdrängungseffekte zu befürchten sind.
  • Arbeit bedeutet Teilhabe. Ein frühzeitiger Zugang zum Arbeitsmarkt ist daher für die Integration von Geflüchteten besonders wichtig.

„Von einem fairen Sozialsystem mit echten arbeitsmarktintegrativen Angeboten profitieren alle Teile der Gesellschaft“, ist Judith Pühringer überzeugt: „Genau deshalb sind arbeitsmarktpolitische Angebote wie etwa Deutschkurse, Qualifizierungen oder temporäre Beschäftigung in Sozialen Unternehmen, die nachhaltig wirken und kollektivvertraglich bezahlte Arbeit mit Lernen verbinden, so wichtig um Menschen am Weg (zurück) ins Erwerbsleben zu unterstützen.“

Wir appellieren an den Innenminister, diese Bedenken und den Protest der Soziallandesrät*innen ernst zu nehmen und die Verordnung nicht in dieser Form zu verabschieden.