AMS Budget 2018: Spürbare Kürzungen für besonders benachteiligte Personen

Am 21. März wurde im Nationalrat das Doppelbudget für 2018 und 2019 vorgestellt. Rund eine Woche später hat nun auch der Verwaltungsrat des AMS Österreich das Förderbudget für das laufende Jahr 2018 beschlossen. Wir haben uns die Zahlen im Detail angesehen.

Kürzung oder Erhöhung?

Durch Regierung und Opposition wird das Förderbudget des AMS sehr unterschiedlich beurteilt. Das liegt daran, dass sich beide Seiten auf jeweils andere Vergleichsgrößen beziehen. Im Jahr 2018 werden dem AMS Österreich insgesamt 1.406 Mio. Euro als Förderbudget zur Verfügung stehen. Während die Regierung darin eine Steigerung im Vergleich zu den im Jahr 2017 tatsächlich ausgegebenen Mitteln (1.326 Mio. Euro) sieht, argumentiert die Opposition mit Kürzungen im Vergleich zu den Budgets für das Vorjahr (1.545 Mio. Euro) beziehungsweise zum ursprünglich vorgesehenem Budgetvoranschlag für 2018 der alten Regierung aus SPÖ und ÖVP (1.944 Mio. Euro). Die tatsächlichen Auswirkungen zeigen sich vor allem bei den von der Regierung gewählten Schwerpunkten für einzelne Zielgruppen des AMS.

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Was das Jahr 2018 bringt: Kürzungen bei älteren, langzeitarbeitslosen & geflüchteten Menschen

Seit mehreren Jahren hat eine Regelung im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) die „Aktivierung passiver Mittel“ ermöglicht. Das bedeutet, dass für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe vorgesehene Gelder verwendet werden konnten, um spezielle Förderprogramme des AMS zu finanzieren. Letzten Endes wurde auf diese Weise Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert. Genau bei den so finanzierten Programmen für ältere, langzeitarbeitslose sowie geflüchtete Menschen kommt es nun zu drastischen Kürzungen im Vergleich zum ursprünglichen, von SPÖ und ÖVP vorgesehenen, Förderbudget.

Im Jahr 2018 werden nun statt der zuvor geplanten 990 Mio. Euro nur mehr 430 Mio. Euro für diese Programme zur Verfügung stehen. Besonders stark gekürzt werden die Mittel für die Aktion 20.000 (2018: 110 statt 540 Mio. Euro) sowie bei Programmen zur Integration von asyl- und subsidiär schutzberechtigten Menschen (2018: 50 statt 155 Mio. Euro). Doch auch bei den für ältere und langzeitarbeitslose Menschen vorgesehenen Schwerpunkten ist eine Kürzung um insgesamt 25 Mio. Euro vorgesehen.

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2019: Keine Mittel für Integration von Geflüchteten & Ende der Aktion 20.000

Für 2019 sind mit aktuellem Stand überhaupt keine gebundenen Mittel für die Integration von geflüchteten Menschen am Arbeitsmarkt vorgesehen. Gemeinsam mit dem Ende der Aktion 20.000 (2019 stehen nur mehr 60 Mio. zur Verfügung), bedeutet das für 2019 eine weitere Reduktion der zweckgebundenen Mittel auf nur mehr 330 Mio. Euro. Das ist ein Drittel des ursprünglich von SPÖ & ÖVP für 2018 geplanten Budgets.

Zweckbindung für Soziale Unternehmen aufgehoben: Auswirkungen vorerst unklar

Bei den laut Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) vorgesehenen Fördermitteln für ältere sowie langzeitarbeitslose Menschen gab es bisher eine gesetzlich verankerte Zweckbindung. 60% dieser Fördermittel sollten für die Eingliederungsbeihilfe oder den Kombilohn verwendet werden. Die restlichen 40% waren für geförderte Arbeitsplätze in Sozialökonomischen Betrieben und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten vorgesehen. Mit der durch die Bundesregierung geplanten Änderung des AMPFG soll diese Zweckbindung für die Sozialen Unternehmen aufgehoben werden, während jene für Eingliederungsbeihilfe & Kombilohn bestehen bleibt und um arbeitsplatznahe Qualifizierung sowie Impacementstiftungen erweitert wird.

Trotz unklarer Zeiten: Soziale Unternehmen stehen für einen inklusiven Arbeitsmarkt für alle Menschen in Österreich

Das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget 2018/2019 (Beschluss im Parlament für Mitte April 2018 vorgesehen) sowie das im Verwaltungsrat beschlossene AMS Budget 2018 bedeuten, dass viele Angebote des AMS in den kommenden zwei Jahren reduziert werden müssen. Das trifft 2018 in erster Linie geflüchtete Menschen, für die es – trotz konstanter Zugangszahlen in den Arbeitsmarkt – sehr viel weniger Angebote geben wird. Das ist eine aus unserer Sicht sehr besorgniserregende Entwicklung. Aber auch für langzeitarbeitslose Menschen und Menschen im Alter 50plus werden durch den Stopp der Aktion 20.000 sowie die Kürzungen bei zweckgebundenen Fördergeldern weniger Mittel bereitgestellt.

Während wir uns nach derzeitigem Stand für 2018 bei Angeboten für Menschen mit Benachteiligungen am Arbeitsmarkt (Langzeitarbeitslosigkeit, Alter 50+, geringe Qualifizierung, gesundheitliche Einschränkungen, Behinderung) eher nur kleinere Anpassungen nach unten erwarten, ist die budgetäre Situation für 2019 völlig unklar. Gerade für die Sozialen Unternehmen bleiben aufgrund der Aufhebung der Zweckwidmung von Fördermitteln für Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte ab 2019 viele Fragezeichen offen.

Wenn wir benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt nicht im Regen stehen lassen wollen, dann braucht es unabhängig von der Konjunkturentwicklung weiterhin ein differenziertes System von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, Qualifizierungsangeboten und geförderter Beschäftigung in Sozialen Unternehmen. Denn es gibt viele Menschen, die diese Angebote weiterhin dringend benötigen. Um lange Arbeitslosigkeit von benachteiligten Menschen nachhaltig in den Griff zu bekommen, braucht es einen Schulterschluss von Öffentlicher Hand, Sozial- und Privatwirtschaft. Dafür werden wir uns als Netzwerk Sozialer Unternehmen auch weiterhin einsetzen und unsere 30-jährige Erfahrung nutzen, um einen inklusiven Arbeitsmarkt für alle Menschen in Österreich zu schaffen.