Bedarfsorientierte Mindestsicherung & Arbeitsmarktintegration

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Themenpapier Bedarfsorientierte Mindestsicherung & Arbeitsmarktintegration (Stand: 17. Oktober 2016)

In 20 Sekunden

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist in den letzten Monaten unter Druck geraten. In den Medien und der Politik dominiert das Bild von Flüchtlingen und langzeitarbeitslosen Menschen, die es sich in der „sozialen Hängematte“ gemütlich machen. Doch unsere Erfahrung zeigt, dass die BezieherInnen der Mindestsicherung arbeiten wollen. Um sie beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen braucht es jedoch einen Ausbau von niederschwelligen arbeitsmarktpolitischen Angeboten.

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Die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung war ein wichtiger Erfolg

Die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung im Jahr 2010 und 2011 war ein wichtiger sozialpolitischer Erfolg, denn mit ihr wurden erstmals bundesweit gültige Mindeststandards für das letzte soziale Netz definiert. So sollen die schlimmsten Ausprägungen von Armut bekämpft und auch für von Armut betroffene Menschen soziale Teilhabe ermöglicht werden. Die Einführung der Mindestsicherung war daher ein wichtiger Erfolg, obwohl das durch sie garantierte Mindesteinkommen immer noch deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.

Dieser Erfolg ist unter Druck geraten. Es wird nicht mehr darüber debattiert, wie Armut vermieden werden kann, wie das Problem der dramatisch gestiegenen Langzeitbeschäftigungslosigkeit gelöst werden kann, oder wie die BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt werden können. Stattdessen dominiert in den Medien und der politischen Debatte das Bild der „sozialen Hängematte“, in der es sich langzeitarbeitslose Menschen sowie Flüchtlinge angeblich gemütlich machen. Dabei wird durch Rufe nach einer Deckelung der Mindestsicherung, oder nach der Einschränkung von Leistungen für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte der Grundpfeiler unseres Sozialstaats – die Solidarität – immer mehr in Frage gestellt.

Wie die Integration von BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Arbeitsmarkt gelingen kann

Die gemeinnützigen arbeitsmarktintegrativen Unternehmen von arbeit plus sammeln jeden Tag Erfahrungen mit arbeitsmarktfernen Menschen und BezieherInnen der Mindestsicherung. Diese Erfahrungen widersprechen dem Bild der „sozialen Hängematte“, denn die allermeisten von Armut und Langzeitbeschäftigungslosigkeit betroffenen Menschen wollen arbeiten. Doch gerade für gering qualifizierte Menschen gibt es in Zeiten einer langjährigen Wirtschaftskrise und Rekordarbeitslosigkeit nicht genügend freie Arbeitsplätze.

Aus unserer Arbeit wissen wir, wie für sehr arbeitsmarktferne Menschen eine Integration gelingen kann. Die Verschärfung von Zumutbarkeitsbestimmungen ist dafür sicher nicht der richtige Weg, denn sie drängt die Betroffenen nur in unpassende und nicht existenzsichernde Jobs. Auch Ein-Euro-Jobs halten wir für eine gefährliche Sackgasse – sowohl für anerkannte Flüchtlinge als auch für langzeitarbeitslose Menschen. Stattdessen zeigen unsere Erfahrungen, dass auch langjährige BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung durch niederschwellige und stufenweise aufbauende Beschäftigungsprojekte, sowie eine Kombination von Arbeiten und Lernen, nachhaltig wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden können. Doch dafür braucht es nicht nur Zeit und Geduld, sondern vor allem auch die solidarische Überzeugung, dass arbeitsmarktferne und langzeitbeschäftigungslose Menschen von der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht ignoriert werden dürfen.

Die Mindestsicherung gehört in ganz Österreich einheitlich geregelt

Bis Ende 2016 muss die Bundesregierung über eine über eine neue Grundlage für die Mindestsicherung verhandeln. Gelingt keine Einigung über eine neue 15a-Vereinbarung, drohen in mehreren Bundesländern eine Aufweichung des untersten sozialen Netzes durch Leistungskürzungen und Deckelungen für bestimmte Gruppen.

arbeit plus fordert daher eine Übertragung der Mindestsicherung in die Kompetenz des Bundes. Denn nur so können in Zukunft österreichweit einheitliche Standards für das letzte soziale Netz sichergestellt werden. Zudem müssen niederschwellige arbeitsmarktintegrative Angebote für BMS-BezieherInnen ausgebaut werden, um diese verstärkt beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Hilfreich wäre auch eine Reform und Erhöhung des Freibetrags zur Unterstützung des (Wieder-)Einstiegs in den Arbeitsmarkt, dem derzeit keine nennenswerte arbeitsmarktpolitische Wirkung nachgesagt wird.

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